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Ein kleines Detail zur Beschulung von Flüchtlingen…

Okay. Das hier geht schnell, aber ist wichtig:

Ich hab letztens mit meiner Flüchtlingsklasse das Grundgesetz besprochen, weil es ja auch für sie wichtig ist und dabei habe ich auch darauf hingewiesen, dass sie bestimmte Grundrechte (leider) nicht haben. Eines dieser Bürgerrechte ist sehr spannend in seiner Konsequenz für die Zukunft dieser jungen Leute in unserer Gesellschaft:

Art. 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Das habe ich zwar irgendwie immer gewußt, aber denke da nicht aktiv dran. Die freie Berufswahl und Ausbildungswahl ist ein Bürgerrecht. Das bedeutet, dass der Staat allen jungen Menschen mit ausländischem Pass vorschreiben kann, welche Berufe sie erlernen. Sie haben nicht die Freiheit sich das selbst auszusuchen.

In der Praxis heißt das, dass viele dieser Menschen schulische Berufsausbildungen bekommen ohne eine gesicherte Zukunftsperspektive zu haben und dass diese vom Staat für sie ausgesucht werden können. Das bedeutet, dass sie vielleicht aus einer Auswahl wählen können, aber auch nur ein beschränktes Angebot erhalten können.

Ich hätte übrigens gern jemanden, der das mal nachrecherchiert… danke.