HCH003 AfD Grundsatzprogramm Besprechung 3 - Innere Sicherheit und Justiz

Da ist dann Kapitel 3 Innere Sicherheit und Justiz. Es wird eher abstrus. Ich bitte auch Juristen sich das anzusehen, weil die das noch besser beurteilen können.

13 Gedanken zu „HCH003 AfD Grundsatzprogramm Besprechung 3 - Innere Sicherheit und Justiz

    1. advi Beitragsautor

      Das wurde damals mit den Stimmen der Koalition beschlossen, war in Kraft und die Bundesregierung hat es nicht angewandt. Das bedeutet, dass sie sich eben nicht rechtsstaatlich verhalten hat.

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  1. Fabian

    Generell aber ist doch eigentlich zu sagen, dass Frau Merkel doch eigentlich kein Gesetz gebrochen hat, wie immer kolportiert. So strafe mich Lügen, wenn ich mich irre, aber die Dublin-Verordnung, welches in dt. Recht überführt ist, verbietet doch Deutschland gar nicht, Refs aus Drittstaaten aufzunehmen und das Asylverfahren durchzuführen.

    Oder Irre ich mich da?

    Mich macht das rasend, dass jeder Depp behauptet, hier sei irgendwelches Recht gebrochen worden, obwohl dass meiner Ansicht nach nicht stimmt. Als wir die VDS nicht eingeführt hatten, weil unsere Amazone Schnarreberger jeden Drachen erlegte inklusive den De Maizere, hat sich von den Typen keiner aufgeregt.

    Gruß
    Fabian

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    1. advi Beitragsautor

      Das hängt davon ab, wie du Rechtsstaat definierst. Das Grundgesetz sagt, dass die ausführende Gewalt an die Gesetze gebunden ist. Nun kannst du dir aussuchen, was wichtiger ist: Grundgesetz „Schutz der Menschenwürde“ oder Dublin.

      Das Problem ist, dass wenn wir Rechtsstaat ernst nehmen, dann muss halt Zensursula gelten und das herzlose Dublin III. Oder nunja, wir können halt sagen, dass es darüber noch was gibt. Und das ist der Punkt, wo die Linie der AfD versagt, denn sie kann sich nichts über einer formalistischen Rechtseinhaltung vorstellen.

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        1. advi Beitragsautor

          Du siehst das zu rationalistisch. Du musst das mehr philosophisch sehen. 😉

          Also, erstens sagt Art. 16a, dass Dublin gilt, ist Verfassung ist heilig. (Deswegen gibt es Artikel mit a…) So, die AfD argumentiert eigentlich genauso wie du, nur anders herum. Ihr macht beide so eine technokratische Betrachtung, die Merkel bei der Entscheidung damals nicht gebracht hat. Ihre Argumentation war mit Menschenrechten. Es gibt jenseits von Technokratie ein weiteres Level. Das ist dasselbe Level mit dem wir VDS und Zensursula begründet haben, als wir uns nicht an das Gesetz gehalten haben. Und wenn eine moralische Begründung, die der Kern des Grundgesetzes ist, nicht besser ist als technokratische Argumente, dann ist hier alles verloren.

          Also die Antwort ist einfach: Scheiß auf Artikel 16a, Artikel 1 sagt, dass wir das machen dürfen. 🙂

          Und so muss man argumentieren: „Bist du der Meinung, dass das Grundgesetz gilt?“ „JA!“ „Okay, dann schlägt Artikel 1 Satz 2 deine Rechtsstaatsargumentation. You lose.“

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          1. Fabian

            Ganz ehrlich, ich würde ja gern diese Lesart bewerten, wonach Merkel gegen Artikel 16a verstoßen habe. Aber ich bekomme diese Lesart noch nicht mal nachvollzogen.

            Völlig unabhängig ob AfD, ich oder sonstwer Technokraten sind, aber wo verbietet es das Abkommen oder das GG Refs aus Drittstaaten nach D zu holen oder wo verpflichten sie dass die Refs in Budapest bleiben müssen? Selbst wenn unsere Verfassung nicht nur Heilig sondern von Gott selbst verfasst wurde, wo bitte wurde da dagegen verstoßen?
            Ich bekomme das wirklich nicht nachvollzogen.

            Gibt es irgendwo iSdG einen (Sub-)Text welcher lautet: „Schon klar, wir haben erst mal nur ins Gesetz geschrieben, dass wir Flüchtlinge aus dem EU-Ausland kein Asylrecht a priori zugestehen, aber gemeint war schon, dass der Kanake bitte außerhalb Deutschlands verrecken soll.“

            Ich hatte als Beispiel mal den Mindestlohn genommen:
            „Als Analogie könnte man den Mindestlohn heran ziehen. Im Mindestlohngesetzt ist verankert, wie viel ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer pro Stunde mindestens zu zahlen hat. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber selbstverständlich auch größere Gehälter auszahlen.“
            http://grand-ouvert.org/index.php/2016/03/31/buergerforum-altenburger-land/

            Was bedeutet eigentlich das „a“? (Link reicht)

            Gruß
            Fabian

          2. advi Beitragsautor

            Die hat gegen 16a verstoßen, weil da drinsteht, dass niemand[™], der aus europäischen Drittländern einreist in Deutschland Flüchtlingsschutz oder Asyl bekommen kann, weil das ja die Drittstaaten machen.

            Nein, du darfst eben nicht auf die Verfassung guggen. Sondern nur total mechanistisch auf 16a Abs. 2ff. und Dublin.

            Den Subtext gibt es natürlich nirgendwo in Schriftform. 😉 Aber so ist es halt gemeint und wenn man Dublin und 16a so auslegt, wie sie stehen, dann ist das halt schlicht nicht unser Problem, weil das steht da ja so. Dass das bedeutet, dass da jemand drauf geht, ist doch jetzt nicht die Schuld Deutschlands. Das ist in seiner Abstraktheit halt schön zynisch.

            Ja, aber Mindestlohn ist eine andere Art von Gesetz. Wir haben halt nen Vertrag und Art. 16a, die sagen, dass wir nicht zuständig sind. Wenn wir uns jetzt für zuständig erklären, dann brechen wir da technisch gesehen Recht, weil wir Leuten Asylrecht und Aufenthalt gewähren, denen wir das laut Gesetz eben nicht gewähren dürfen.

            Das a bedeutet, dass der neu ist. 😉 Wahrscheinlich von 1992, müsste ich aber nachsehen. Am GG wurde schon soviel verschlimmbessert, dass es eher humoristisch ist.

          3. Fabian

            Arrrgggg! Ich beiße gleich in die Tischkante. Ich raff das nicht!

            Sorry, ich bin heute, wie sonst nie, heilfroh nie was mit Jura zutun gehabt zu haben. Ich bin dazu einfach zu doof.

            16a GG:
            1 Politisch verfolgte genießen Asyl. PUNKT
            2. Darauf können sich alle berufen außer: …..

            Du hast selbst mal erklärt, dass im GG Abwehrrechte ggü. dem Staat kodifiziert sind. Diese Rechte kann jeder Bürger, oder wie hier sogar jeder Mensch, einklagen. Daran ist der Staat gebunden und daran muss er sich halten.
            Anstatt bei 16a eine Blacklist-Regel aufzustellen, hätte man es auch mit einer Whitelist machen können: „Folgende politisch verfolgte Personen genießen Asyl…“. Darauf können Alle, die das betrifft, notfalls klagen und ihnen muss (sehr vereinfacht gesagt) stattgegeben werden.

            Nichts, aber auch gar nichts deutet darauf hin, dass der Staat (einklagbar) verpflichtet sei, Menschen draußen zu lassen.

            Auch die Dublin-III-Verordnung widerspricht dem nicht.
            Wenn das ein Vertrag aller Mitgliedstaaten ist, dann besteht er grob aus zwei Parteiengruppen und damit zwei Verpflichtungen.
            Die Anrainerstaaten verpflichten sich zur Aufnahme der Asylbewerber und zur Durchführung des Asylverfahrens.
            Alle anderen Staaten verpflichten sich dazu… ja was? Die Eier zu schaukeln? Das denke ich nicht.
            Z.B. Deutschland ist einfach zu keiner Handlung verpflichtet, aber nicht zur Tatenlosigkeit.

            Genauso wie wir Griechenland Geld, Personal und Ressourcen zur Bewältigung der Flüchtlinge schicken könnten, könnten wir auch gleich ein paar nach Deutschland nehmen und so entlasten.

            Was bitte ist das für ein Vertrag?
            „Im Falle eines Falles übernimmt Ihr die ganze Arbeit und wir verpflichten uns dazu die Hände in den Schoss zu legen. Abgemacht?“
            „Jo!“

            Wenn Diese Auslegung stimmen würde, würden wir ja aktuell auch gegen Dublin-III verstoßen, da wir täglich immer noch knapp 100 Leute aufnehmen.

            Sorry, dass ich Dir hier die Kommentarspalte so zupinsel. Reden wäre hier vielleicht einfach besser. ^^

            Gruß
            Fabian

          4. advi Beitragsautor

            Ja, aber da steht ja ein „a“. 😀 Deswegen ist das ein Schutzrecht des Staates vor dem Zuwanderer.

            Die Whitelist will ja keiner, weil eigentlich will man keine Zuwanderung (aus Gründen…) und die Blacklist kann man einfacher verlängern. (Wie das funktioniert kann man bei Overblocking sehen.)

            Doch, natürlich, weil der Staat einklagbar in der Verfassung stehen hat, dass diese Leute eben keinen Anspruch auf Abs.1 haben. Nun steht in Art. 20 was mit ausführender Gewalt, die an das Recht gebunden ist. Und voila, Rechtsbruch.

            Nein, das ist nicht dasselbe, weil dann sind die Leute ja hier und können hier bleiben! Da gibt’s einen großen Unterschied, der sehr viel damit zu tun hat, dass man keinen Menschen sehen will, der nicht ins gefühlte Bild passt.

            Jap, Dublin ist so ein Vertrag. 😉 Wobei da wohl drinsteht: „dafür kriegt ihr Kohle.“

            Tun wir ja auch, deswegen gibt es ja jetzt diesen Türkeideal, und dazu: das ist halt der Rechtsbruch, den die AfD meint.

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